Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik, durch die nachweislich Treibhausgaseinsparungen von mindestens 50% nachgewiesen werden.
Bei Beleuchtungsanlagen einer Sportinfrastruktur muss als Sonderform der zonenweisen Schaltung eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. zweistufig für Training und Wettkampf) installiert werden.
Rahmenbedingungen:
- Förderquote: max. 20 Prozent bzw. 25 Prozent für finanzschwache Kommunen
- für die Umsetzung in den technischen Anlagen und Gebäuden von
Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
Jugendwerkstätten sowie Sportstätten kann eine um fünf Prozentpunkte
erhöhte Förderquote beantragt werden (25 Prozent)
- Bewilligungszeitraum: 12 Monate
- die hocheffiziente Beleuchtungstechnik inklusive der Regelungs- und Steuerungstechnik ermöglicht eine zeit- oder präsenzabhängige Beleuchtung von unterschiedlichen Verkehrsflächen (für den Kraftfahrzeug-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr) oder bei Bedarf auch zusätzliche zu beleuchtende Begrenzungsflächen, wie Hausfassaden, Grünstreifen und Vorgärten (für Außenanlagen von Sportstätten, s. oben)
- die neuen Leuchtensysteme weisen eine angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit auf
- die zu installierende Leuchte weist sowohl ein austauschbares Modul als auch ein austauschbares Vorschaltgerät auf
- der Hersteller weist eine Mindestlebensdauer (L80) der Leuchte von 75.000 Betriebsstunden aus